| Gemäß § 18 Abs. 1 Batteriegesetz weisen wir darauf hin, dass der Kunde als
Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist.
Batterien können nach Gebrauch beim Verkäufer unentgeltlich zurückgegeben
werden. Wir weisen darauf hin, dass auch jeder Andere, der als Vertreiber
Batterien an Endverbraucher abgibt, verpflichtet ist, vom Endverbraucher
Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe oder im
Versandlager (bei Onlineversendern) unentgeltlich zurückzunehmen. Die
Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der
Vetreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie
auf die Menge, derer sich Endverbraucher üblicherweise entledigen.
Das folgende Symbol

bedeutet, dass die entsprechend gekennzeichnete Batterie nicht mit dem
Hausmüll entsorgt werden darf.
Unter dem Symbol befindliche Abkürzungen bedeuten:
Cd: mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Pb: mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Hg: mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
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